Das betrifft Arbeitgeber

 

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Sie verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.

www.betriebsaerzte.de

Mit unserer Hilfe

    vermeiden Sie arbeitsbedingte Erkrankungen
    fördern Sie die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
    erhalten Sie eine zufriedene Belegschaft
    minimieren Sie Fehlzeiten
  Wir haben die richtigen Verbindungen
  Hilfe von A-Z
  Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

 

Von den Berufsgenossenschaften bin ich ermächtigt, alle
Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.

G1 bis G45